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   BFH, 18.02.1999 - X B 191/98   

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https://dejure.org/1999,9399
BFH, 18.02.1999 - X B 191/98 (https://dejure.org/1999,9399)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1999 - X B 191/98 (https://dejure.org/1999,9399)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - X B 191/98 (https://dejure.org/1999,9399)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsmittelbelehrung - Beschwerde - Vertretungszwang - Beschwerdefrist - Rechtsirrtum

  • Judicialis

    FGO § 55; ; FGO § 113 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 6; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 129 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlich eingelegte Beschwerde gegen PKH-Beschluss; Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - X B 191/98
    Im übrigen begründet auch das behauptete Mißverständnis der Rechtsmittelbelehrung keine unverschuldete Verhinderung an der rechtzeitigen Einlegung der Beschwerde durch eine vor dem BFH vertretungsbefugte Person (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241; vom 23. Juli 1996 VIII B 25-28/96, BFH/NV 1997, 185).
  • BFH, 28.09.1995 - X B 114/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Verhinderung der

    Auszug aus BFH, 18.02.1999 - X B 191/98
    Im übrigen begründet auch das behauptete Mißverständnis der Rechtsmittelbelehrung keine unverschuldete Verhinderung an der rechtzeitigen Einlegung der Beschwerde durch eine vor dem BFH vertretungsbefugte Person (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241; vom 23. Juli 1996 VIII B 25-28/96, BFH/NV 1997, 185).
  • BFH, 11.08.1999 - VII R 46/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das behauptete Mißverständnis, wonach der Kläger ohne Kenntnis des Aktenzeichens beim BFH nicht gewußt haben will, wo er seinen Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist hätte anbringen können, begründet keine unverschuldete Verhinderung (ähnlich BFH-Beschluß vom 18. Februar 1999 X B 191/98, BFH/NV 1999, 1112, 1113).
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